Sehr geehrte Mitglieder,
am 30.10.2024 um 19.00 Uhr findet die ordentliche Jahreshauptversammlung des Rostocker Eishockey Club e.V. statt.
Ort: Vereinsgaststätte „Rote Erde“
Hans-Sachs-Allee 45; 18057 Rostock
Zeit: 19.00 Uhr
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
Eingeladen sind Mitglieder des Rostocker Eishockey Clubs e.V.. Willkommen sind die Eltern unserer Nachwuchsabteilung.
Rostock, den 15.10.2024
Rostocker Eishockey Club e.V.
mit freundlichen Grüßen
Tobias Mundt
Anlage 1 zur Einladung zur Mitgliederversammlung am 30.10.2024
(1)Mietglied des Vereins kann jede natürliche Person sowie juristische Person und andere Personenvereinigung mit rechtlicher Selbständigkeit werden.
(2)Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Der Aufnahmeantrag einer minderjährigen Person bedarf der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters, der damit die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zur Volljährigkeit des minderjährigen Vereinsmitglieds übernimmt.
(3)Der Verein hat aktive, und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
(4)Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins aktiv nutzen und /oder am Wettkampf-/ und Spielbetriebteilnehmen.
(5)Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, für welche die Förderung/Unterstützung des Vereins im Vordergrund steht. Sie nutzen keine sportlichen Angebote des Vereins.
(6)Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich im Verein besondere Verdienste erworben haben und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Vorschlag …. zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernannt worden sind.
(7)Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen das Ruhen der Mitgliedschaft von aktiven Mitgliedern beschließen, wenn sie zeitweilig den Verein verlassen wollen.
Das Ruhen der Mitgliedschaft führt zum Ruhen aller Rechte und Pflichten sowie zum Verlust von Vereinsämtern.
(8)Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in der Beitragssatzung geregelt.
Im § 4 Absatz 2 Satz 2 wird der Passus „Kindern unter 16 Jahren“ ersetzt durch „Minderjährigen“
Im § 5 Absatz 1 wird im Satz 1 der Passus „Die Mitglieder“ ersetzt durch „Die aktiven Mitglieder“
Im § 5 Absatz 2 wird im Satz 1 der Passus „Die Mitglieder“ ersetzt durch „Die aktiven Mitglieder“
Im § 6 Absatz 2 wird der Passus wie Folgt ergänzt: „Die Höhe der Aufnahmegebühren und der monatlichen Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt und sind in der Beitragsordnung geregelt.“
Anlage 2 zur Einladung zur Mitgliederversammlung am 30.10.2024
In der Beitragsordnung werden folgende Änderungen (farblich hervorgehoben) vorgenommen:
Beitragsordnung
ROSTOCKER EISHOCKEY CLUB e.V.
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden gemäß § 6 der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
3. Seit dem 01.01.2014 gelten folgende Beträge:
3. Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Beiträge:
4.
a) Aufnahmegebühr 20,00 EUR
b) monatliche Beiträge
- Berufstätige 27,50 EUR
- Rentner/ Pensionäre 22,00 EUR
- Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, Schüler, Azubis, Studenten 25,00 EUR
- Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12,50 EUR
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 11,00 EUR
- Fördernde Mitglieder 11,00 EUR
- Arbeitslose 11,00 EUR
- Familienmitglieder 5,50 EUR
- Ehrenmitglieder beitragsfrei
5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise, bis zum 10. des jeweiligen Monats, im Voraus per SEPA-Lastschrift-Mandat. (Bestehende Einzugsermächtigungen werden als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergeführt. Die Umdeutung erfolgt automatisch). Mitglieder die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (nur in Ausnahmefällen, Bestätigung durch den Vorstand erforderlich) überweisen Ihren Beitrag zum Quartalsbeginn, spätestens bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats, auf das Vereinskonto: Zahlungsempfänger: Rostocker Eishockey Club e.V. IBAN: DE44 1305 0000 0405 0085 11 BIC: NOLADE21ROS Bank: Ostseesparkasse Rostock Gläubiger-ID: DE75ZZZ00001291241
6. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt bzw. nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Angaben und der Kontoverbindung sind umgehend dem Schatzmeister schriftlich mitzuteilen.
7. Bei Mahnungen bezüglich Beitragsrückständen wird eine Mahngebühr von 3,00 EUR fällig.
8. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende eines Quartals erklärt werden, wobei eine Vorankündigung von 14 Tagen einzuhalten ist. (Eingang beim Vorstand, sh. Satzung § 4, Pkt. 2)
9. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge 3 Monate im Rückstand ist.
10. Bei Ausscheiden eines Mitglieds besteht kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung.
11. Für gezahlte Mitgliedsbeiträge werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Schatzmeister REC e.V.