Beitragsordnung
ROSTOCKER EISHOCKEY CLUB e.V.
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden gemäß § 6 der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- Seit dem 01.01.2014 gelten folgende Beträge:
- a) Aufnahmegebühr 20,00 EUR
b) monatliche Beiträge
- Berufstätige 27,50 EUR
- Rentner/ Pensionäre 22,00 EUR
- Kinder, Schüler, Azubis, Studenten 25,00 EUR
- Fördernde Mitglieder 11,00 EUR
- Arbeitslose 11,00 EUR
- Familienmitglieder 5,50 EUR
- Ehrenmitglieder beitragsfrei
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise, bis zum 10. des jeweiligen Monats, im Voraus per SEPA-Lastschrift-Mandat. (Bestehende Einzugsermächtigungen werden als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergeführt. Die Umdeutung erfolgt automatisch).
Mitglieder die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (nur in Ausnahmefällen, Bestätigung durch den Vorstand erforderlich) überweisen Ihren Beitrag zum Quartalsbeginn, spätestens bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats, auf das Vereinskonto:
Zahlungsempfänger: Rostocker Eishockey Club e.V.
IBAN: DE44 1305 0000 0405 0085 11
BIC: NOLADE21ROS
Bank: Ostseesparkasse Rostock
Gläubiger-ID: DE75ZZZ00001291241
- Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt bzw. nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Angaben und der Kontoverbindung sind umgehend dem Schatzmeister schriftlich mitzuteilen.
- Bei Mahnungen bezüglich Beitragsrückständen wird eine Mahngebühr von 3,00 EUR fällig.
- Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende eines Quartals erklärt werden, wobei eine Vorankündigung von 14 Tagen einzuhalten ist. (Eingang beim Vorstand, sh. Satzung § 4, Pkt. 2)
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge 3 Monate im Rückstand ist.
- Bei Ausscheiden eines Mitglieds besteht kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung.
- Für gezahlte Mitgliedsbeiträge werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Schatzmeister
REC e.V.
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